Was ist vor dem Zahnbleaching zu beachten?

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04-07-2022 15:13

Vor einer Zahnaufhellung sollten einige Dinge beachtet werden, damit Zahnfleisch und Zähne keinen Schaden nehmen. Insbesondere sollten undichte Füllungen und undichter Zahnersatz eingehend untersucht und ggf. ersetzt werden, da beim Eindringen von Bleichmaterial sonst der direkte Verlust von Zahnnerven durch die aggressiven Bleichmedien droht.

Daher raten wir von Bleaching in Kosmetikstudios, beim Frisör oder von Bleachingsets aus der Apotheke, Drogerie etc. dringend ab. Wichtig ist auch zu wissen, dass lediglich Zahnsubstanz aufgehellt werden kann, niemals jedoch Füllungen oder Zahnersatz.

Beim sogenannten Officebleaching in der Praxis kommen aufhellende Wirkstoffe in höheren Konzentrationen zum Einsatz, welche ein effektiveres Aufhellen der Zähne, jedoch auch die Durchführung beim Fachpersonal unabdingbar macht.

Sollten Sie das Bleaching gerne zu Hause durchführen wollen raten wir zum individuellen Homebleaching, welches die Anfertigung von speziell auf Ihre Zähne abgestimmten Bleichschienen beinhaltet. Durch diese eigens angepassten Trägerschienen kann das Bleachingmaterial exakt an den notwendigen Stellen gehalten werden und Verletzungen sind nahezu ausgeschlossen. Das passende Bleichmaterial erhalten Sie direkt von uns. Letzteres ist in der Konzentration der Wirkstoffe niedriger dosiert und damit auf einen Einsatz zu Hause abgestimmt.

Um das Zahnfleisch vor Verätzungen zu schützen, wird es in der Praxis mit speziellen Materialien abgedeckt und geschützt. Um die Zähne vor dem Bleichen entsprechend vorzubereiten, ist eine professionelle Zahnreinigung vorher unbedingt erforderlich, denn sonst werden nicht die Zähne, sondern lediglich die darauf befindlichen Zahnbeläge aufgehellt.
Eine medizinische Anamnese ist ebenfalls erforderlich, um Allergien und mögliche Folgereaktionen auf Inhaltsstoffe ausschliessen zu können. Ebenso empfehlen wir eine individuelle Nachbehandlugn mit Mineralisierungspräparaten, um die Zähne schnellstmöglich mit den schützenden Mineralien zu ergänzen, welche durch den Bleachingvorgang verloren gehen. Hierbei werden teils auch Medikamententräger eingesetzt, um eine intensive Mineralisierung zu gewährleisten.

Wichtig zu wissen ist, dass es sich beim Aufhellen der Zähne stets um kosmetische Zahnmedizin handelt, deren Kosten per Gesetz von keiner Krankenkasse übernommen werden darf. Die Kosten werden nach Aufwand individuell in einem Kostenvoranschlag erfasst.

Mit diesen Vorbereitungsmassnahmen bleibt das Aufhellen der Zähne eine durchwegs empfehlenswerte Therapie, welche ohne Überraschungen ein beeindruckend strahlendes Lachen garantiert.

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